<i>Vauha-Blog</i>
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Neue Erkenntnisse zum Parken

In einem Cycle-Forum entdeckte ich diese schöne Passage…

Wo darf ich mit dem Lastenfahrrad fahren, wo parken?

Hier gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer: Ein Lastenrad muss auf dem Fahrradweg fahren und sich an alle Schilder, die für Radfahrer*innen gelten, halten. Es gibt eine Ausnahmeregelung, die inzwischen aus praktischen Gründen nicht mehr von der Polizei verfolgt wird: Ist der Radweg zu schmal, als dass er von einem Lastenrad ohne Behinderung anderer Fahrer gefahren werden kann, darf man auf die Straße ausweichen. Dies gilt auch, wenn der Radweg durch andere Fahrzeuge zugeparkt ist. Seit neuestem dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer zudem auch nebeneinander auf der Straße fahren, solange andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. Auch dürfen Radfahrer bei einem grünen Pfeil rechts abbiegen, genauso wie Autos.
Wie auch bei klassischen Bikes gibt es für Lastenfahrräder erst einmal keine allgemeinen Parkverbote – man darf also auf allen geeigneten Flächen parken, die nicht ausdrücklich mit Parkverbotsschildern ausgewiesen sind. Das schließt auch Orte wie Gehwege, Fahrradständer und Auto-Parkplätze mit ein. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass das abgestellte Lastenrad den Verkehr nicht behindert – auf dem Gehweg muss also genug Platz bleiben, um Fußgängerinnen und Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen passieren zu lassen. Dies ist vor allem bei großen, sogenannten Long-John-Rädern zu beachten. Kompaktere Fahrräder, wie das Ca Go CS, werden hier weniger Probleme haben. Auch darf ein Lastenrad am Straßenrand abgestellt werden, hier muss allerdings bei Dunkelheit für eine ausreichende Beleuchtung, z.B. durch ein Standlicht, gewährleistet sein.

Also steht der Nutzung eines Pkw-Parkplatzes nichts mehr im Weg!!! Herrlich!